DATENSCHUTZ – BEWERBER FÜR EINE MITARBEIT

Datensicherheit

Wir ermuntern alle Bewerber, ihre Bewerbung über unsere SSL-gesicherte Upload-Funktion an uns zu übermitteln. Sofern ein Versand per E-Mail erfolgen soll, bieten wir die Abstimmung eines Passworts zur Verschlüsselung der Unterlagen an.

Die Speicherung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in einem Bereich, auf den neben besonders zur Verschwiegenheit verpflichteten technischen Administratoren nur die mit Bewerbungen befassten Mitarbeiter Zugriff haben.

Speicherdauer

Während des Bewerbungsverfahrens

Eine faire und strukturierte Bearbeitung einer Bewerbung kann nur erfolgen, wenn die Entscheidungsträger auf die notwendigen Informationen zurückgreifen können. Die Speicherung erfolgt letztlich mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Neben der Rechtsgrundlage aus der DSGVO ist hier auch noch § 26 aus dem BDSG relevant.

Ein Arbeitsverhältnis kommt zustande

Die überlassenen Unterlagen werden Bestandteil der Personalakte; über den Umfang, den Zweck und die Rechtsgrundlage der weiteren Verarbeitung sowie über eine mögliche Weitergabe der Daten an Dritte informieren wir im Zusammenhang mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages.

Kein Arbeitsverhältnis kommt zustande

Da es auch im Nachgang von Bewerbungen gelegentlich zu Nachfragen darüber kommt, weshalb eine Ablehnung ausgesprochen wurde, erfolgt keine sofortige Löschung der Informationen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens; wir könnten ansonsten den Anfragen nicht entsprechen. Auch sachliche Stellungnahmen vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind ohne Aufbewahrung der Unterlagen aus dem Bewerbungsverfahren nicht möglich. Mit der Auskunftsfähigkeit verfolgen wir unsere eigenen legitimen Interessen und ggf. auch die Interessen der betroffenen Person (Bewerber).

Da auf Anfragen zeitlich nicht ohne Limit reagiert werden muss, löschen wir die Bewerbung, sobald die gesetzlichen Fristen dies rechtfertigen: sechs Monate nach Abschluss des jeweiligen Bewerbungsverfahrens.

Welche Daten sind betroffen?

Von der Speicherung sind alle Daten betroffen, die Gegenstand der Bewerbung sind und aus der Kommunikation entstehen (Gesprächsinhalte, Mails).

Wir ermuntern alle Bewerber, uns im Zuge der Bewerbung ausschließlich Informationen zu überlassen, die für eine sachliche Auswahl erforderlich sind. Dies sind beruflich relevante Qualifikationen und Erfahrungen. Weitergehende Informationen sollten folglich auch nicht in einer Bewerbung enthalten sein.

Überzeugen Sie uns durch eine professionelle Bewerbung, in der nur die personenbezogenen Informationen offengelegt werden, die für eine Einstellungsentscheidung relevant sind bzw. sein dürfen.

Keine Weitergabe der Daten an Dritte

Eine Weitergabe der Informationen aus Bewerbungsverfahren an Dritte erfolgt in der Regel nicht. Sofern im Verlauf einer Bewerbung das zu erwartende individuelle Netto-Entgelt des Bewerbenden berechnet werden soll, übergeben wir die hierfür relevanten Daten an einen spezialisierten Service (z.B. Steuerberater). Dies erfolgt im (berechtigten) Interesse, möglichst eine genaue Auskunft erteilen zu können.